Römischer Katechismus 30.38

Kapitel 30 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das siebte Gebot

Abschnitt 38. Auch diejenigen sind von diesem Vergehen nicht gänzlich unschuldig, die Diebstähle billigen und loben. Auch Kinder, die ihre Eltern bestehlen, und Ehefrauen, die ihre Ehemänner bestehlen, sind des Diebstahls nicht frei.