Römischer Katechismus 30.29

Kapitel 30 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das siebte Gebot

Abschnitt 29. Wer zur Wiedergutmachung verpflichtet ist — Da aber das Gesetz der Wiedergutmachung an den Geschädigten nicht nur die Person bindet, die den Diebstahl begeht, sondern auch alle, die an der Sünde mitwirken, ist es notwendig zu erklären, wer unbedingt zu dieser Genugtuung oder Wiedergutmachung verpflichtet ist. Es gibt mehrere Klassen, die derart gebunden sind.