Kapitel 30 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das siebte Gebot
Abschnitt 24. Diejenigen, die ihre Gläubiger betrügen, ihre gerechten Schulden leugnen, und auch diejenigen, die Waren auf eigene oder fremde Rechnung kaufen mit dem Versprechen, sie zu einer bestimmten Zeit zu bezahlen, und ihr Wort nicht halten, sind desselben Verbrechens des Raubes schuldig. Und es ist eine Erschwerung ihrer Schuld, dass infolge ihrer mangelnden Pünktlichkeit und ihres Betruges die Preise zum großen Schaden der Allgemeinheit erhöht werden. Auf solche Personen scheinen die Worte Davids zuzutreffen: Der Sünder borgt und zahlt nicht zurück.