Römischer Katechismus 30.21

Kapitel 30 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das siebte Gebot

Abschnitt 21. Unter denen, die des Raubes schuldig sind, befinden sich auch Personen, die Zölle, Steuern, Zehnten und solche Abgaben, die der Kirche oder den bürgerlichen Obrigkeiten geschuldet werden, nicht bezahlen oder für andere Zwecke verwenden oder sich aneignen.