Römischer Katechismus 30.17

Kapitel 30 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das siebte Gebot

Abschnitt 17. Personen, die mit öffentlichen oder privaten Vertrauensämtern betraut sind und ihre Pflichten gänzlich vernachlässigen oder nur lässig erfüllen, während sie das Gehalt und die Einkünfte solcher Ämter genießen, sind ebenfalls zu den Dieben zu rechnen.