Römischer Katechismus 30.1

Kapitel 30 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das siebte Gebot

Abschnitt 1. Bedeutung der Unterweisung über dieses Gebot — In den frühen Zeiten der Kirche war es üblich, den Hörern die Natur und Tragweite dieses Gebotes einzuprägen. Dies erfahren wir aus dem Tadel des Apostels gegen einige, die zwar eifrigst andere von Lastern abzubringen suchten, in denen sie selbst aber ungehemmt schwelgten: Du also, der du einen anderen lehrst, lehrst dich selbst nicht; du predigst, man solle nicht stehlen, und stiehlst. Die heilsame Wirkung solcher Unterweisungen bestand nicht nur darin, ein damals sehr verbreitetes Laster zu bessern, sondern auch Streitigkeiten, Rechtsstreitigkeiten und andere Übel zu unterdrücken, die gewöhnlich aus dem Diebstahl erwachsen. Da die Menschen in unseren Tagen leider denselben Lastern mit ihren daraus folgenden Missgeschicken und Übeln ergeben sind, sollte der Seelsorger nach dem Vorbild der heiligen Väter und Lehrer nachdrücklich auf diesen Punkt bestehen und die Kraft und Bedeutung dieses Gebotes mit sorgfältigem Fleiß erklären.