Römischer Katechismus 29.9

Kapitel 29 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das sechste Gebot

Abschnitt 9. Ferner ist es gewiss, dass derjenige, der sich nicht anderer Sünden gegen die Keuschheit enthält, leicht in das Verbrechen des Ehebruchs fallen wird. Durch das Verbot des Ehebruchs erkennen wir daher sofort, dass jede Art von Unsittlichkeit und Unreinheit, durch die der Leib befleckt wird, verboten ist. Ja, dass auch jeder innere Gedanke gegen die Keuschheit durch dieses Gebot verboten ist, ergibt sich klar sowohl aus der eigentlichen Kraft des Gesetzes, das offensichtlich geistlicher Natur ist, als auch aus diesen Worten Christi des Herrn: Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst nicht ehebrechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern anblickt, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.