Römischer Katechismus 29.8

Kapitel 29 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das sechste Gebot

Abschnitt 8. Warum der Ehebruch ausdrücklich erwähnt wird — Der Grund, warum der Ehebruch ausdrücklich verboten wird, liegt darin, dass er zusätzlich zu der Schande, die er mit anderen Arten der Unkeuschheit gemein hat, die Sünde der Ungerechtigkeit hinzufügt, nicht nur gegen den Nächsten, sondern auch gegen die bürgerliche Gesellschaft.