Kapitel 29 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das sechste Gebot
Abschnitt 5. Ehebruch verboten — Beginnen wir mit dem verbietenden Teil des Gebotes: Ehebruch ist die Befleckung des Ehebettes, sei es des eigenen oder eines fremden. Wenn ein verheirateter Mann Umgang mit einer unverheirateten Frau hat, verletzt er die Unversehrtheit seines eigenen Ehebettes; und wenn ein unverheirateter Mann Umgang mit einer verheirateten Frau hat, befleckt er die Heiligkeit des Ehebettes eines anderen.