Römischer Katechismus 29.17

Kapitel 29 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das sechste Gebot

Abschnitt 17. Ehebruch ist eine schwere Ungerechtigkeit — Das Verbrechen des Ehebruchs schließt aber auch das einer schweren Ungerechtigkeit ein. Wenn, wie der Apostel sagt, die durch die Ehe Verbundenen einander so unterworfen sind, dass keiner Macht oder Recht über seinen eigenen Leib hat, sondern beide gleichsam durch ein gegenseitiges Band der Unterordnung gebunden sind — der Ehemann, sich dem Willen der Ehefrau zu fügen, die Ehefrau dem Willen des Ehemannes —, so macht sich gewiss derjenige einer Handlung großer Ungerechtigkeit und Verruchtheit schuldig, der seine oder ihre Person, die das Recht des anderen ist, von dem oder der trennt, an die sie gebunden ist.