Römischer Katechismus 29.12

Kapitel 29 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das sechste Gebot

Abschnitt 12. Zunächst soll gelehrt werden, dass die Tugend der Keuschheit zwar in denen mit hellerem Glanz erstrahlt, die das heilige und fromme Gelübde der Jungfräulichkeit ablegen, dass sie jedoch auch eine Tugend ist, die denen zukommt, die ein zölibatäres Leben führen, oder die im Ehestand sich rein und unbefleckt von unrechtmäßigem Verlangen bewahren.