Römischer Katechismus 29.1

Kapitel 29 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das sechste Gebot

Abschnitt 1. Die Stellung dieses Gebotes im Dekalog ist höchst angemessen — Das Band zwischen Mann und Frau ist eines der engsten, und nichts kann für beide erfreulicher sein, als zu wissen, dass sie Gegenstand gegenseitiger und besonderer Zuneigung sind. Andererseits fügt nichts tieferen Schmerz zu, als zu spüren, dass die rechtmäßige Liebe, die der eine dem anderen schuldet, anderswohin übertragen wurde. Mit Recht also und in seiner natürlichen Ordnung folgt auf das Gebot, das das menschliche Leben gegen die Hand des Mörders schützt, jenes, das den Ehebruch verbietet und darauf abzielt, zu verhindern, dass jemand durch ein solches Verbrechen die heilige und ehrenvolle Verbindung der Ehe verletzt oder zerstört — eine Verbindung, die gewöhnlich die Quelle inniger Zuneigung und Liebe ist.