Kapitel 28 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das fünfte Gebot
Abschnitt 9. Tötung durch Zufall — Ebenso ist ein Tod, der nicht absichtlich oder vorsätzlich, sondern zufällig verursacht wird, kein Mord. Wer seinen Nächsten unwissentlich tötet, sagt das Buch Deuteronomium, und von dem nachgewiesen wird, dass er gestern und vorgestern keinen Hass gegen ihn gehegt hat, sondern mit ihm in den Wald gegangen ist, um Holz zu hauen, und beim Fällen des Baumes die Axt aus der Hand glitt und das Eisen sich vom Stiel löste und seinen Freund traf und tötete — der soll am Leben bleiben. Solche zufälligen Todesfälle, weil sie ohne Absicht oder Vorsatz zugefügt werden, bringen keinerlei Schuld mit sich, und dies wird durch die Worte des heiligen Augustinus bestätigt: Gott bewahre, dass uns das, was wir zu einem guten und rechtmäßigen Zweck tun, angerechnet werde, wenn wider unsere Absicht jemandem dadurch Schaden widerfährt.