Römischer Katechismus 28.6

Kapitel 28 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das fünfte Gebot

Abschnitt 6. Hinrichtung von Verbrechern — Eine andere Art des erlaubten Tötens gehört den bürgerlichen Obrigkeiten, denen die Gewalt über Leben und Tod anvertraut ist, durch deren gesetzmäßige und gerechte Ausübung sie die Schuldigen bestrafen und die Unschuldigen schützen. Der gerechte Gebrauch dieser Gewalt ist weit davon entfernt, das Verbrechen des Mordes einzuschließen; er ist vielmehr ein Akt höchsten Gehorsams gegenüber diesem Gebot, das den Mord verbietet. Das Ziel des Gebotes ist die Erhaltung und Sicherheit des menschlichen Lebens. Nun dienen die von der bürgerlichen Obrigkeit, die der rechtmäßige Rächer des Verbrechens ist, verhängten Strafen natürlich diesem Zweck, da sie dem Leben Sicherheit gewähren, indem sie Unrecht und Gewalt unterdrücken. Daher die Worte Davids: Am Morgen richtete ich alle Gottlosen des Landes, um alle Übeltäter aus der Stadt des Herrn auszurotten.