Römischer Katechismus 28.33

Kapitel 28 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das fünfte Gebot

Abschnitt 33. Vorteile der Vergebung — Die zweite Erwägung ist, dass es zwei Vorteile gibt, die der besondere Lohn derer sind, die, von einem heiligen Verlangen bewegt, Gott zu gefallen, die Beleidigungen freimütig vergeben. Erstens hat Gott verheißen, dass dem, der vergibt, selbst Vergebung der Sünden zuteilwird — eine Verheißung, die klar zeigt, wie wohlgefällig Gott diese Pflicht der Frömmigkeit ist. Ferner veredelt und vervollkommnet die Vergebung von Beleidigungen unsere Natur; denn durch sie wird der Mensch in gewissem Maße Gott ähnlich, der seine Sonne aufgehen lässt über Gute und Böse und regnen lässt über Gerechte und Ungerechte.