Römischer Katechismus 28.25

Kapitel 28 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das fünfte Gebot

Abschnitt 25. Nächstenliebe zu allen geboten — Bei der Erklärung dieser Ermahnung sollte der Seelsorger zeigen, dass sie die Pflicht der Nächstenliebe gegenüber allen ohne Ausnahme einschärft. Bei seiner Unterweisung über das Gebot sollte er die Gläubigen so sehr wie möglich zur Ausübung dieser Tugend ermahnen, da sie besonders in diesem Gebot eingeschlossen ist. Denn da der Hass durch dieses Gebot klar verboten ist — denn wer seinen Bruder hasst, ist ein Mörder —, folgt als offenkundige Konsequenz, dass das Gebot auch die Nächstenliebe und Liebe einschärft.