Römischer Katechismus 28.20

Kapitel 28 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das fünfte Gebot

Abschnitt 20. Heilmittel gegen die Verletzung dieses Gebotes — Aus dem Gesagten ist leicht ersichtlich, wie sehr der Mensch zu jenen Sünden neigt, die durch dieses Gebot verboten sind, und wie viele sich des Mordes schuldig machen, wenn nicht in der Tat, so doch im Verlangen. Da nun die Heilige Schrift Heilmittel für eine so gefährliche Krankheit vorschreibt, sollte der Seelsorger keine Mühe scheuen, sie den Gläubigen bekannt zu machen.