Römischer Katechismus 28.16

Kapitel 28 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das fünfte Gebot

Abschnitt 16. Bedenken wir schließlich die zahlreichen Mittel, durch die ein Mord begangen werden kann, so lässt das Gesetz keine Ausnahme zu. Es verbietet nicht nur, einem anderen das Leben zu nehmen, indem man gewaltsam Hand an ihn legt, mittels eines Schwertes, eines Steines, eines Stockes, eines Strickes oder durch Verabreichung von Gift, sondern untersagt auch streng die Herbeiführung des Todes eines anderen durch Rat, Beistand, Hilfe oder irgendein anderes Mittel.