Römischer Katechismus 28.14

Kapitel 28 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das fünfte Gebot

Abschnitt 14. Hinsichtlich der Person, die getötet wird, erstreckt sich das Gesetz auf alle. Es gibt keinen Menschen, wie bescheiden oder niedrig sein Stand auch sein mag, dessen Leben nicht durch dieses Gesetz geschützt wäre.