Kapitel 28 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das fünfte Gebot
Abschnitt 12. Verbietender Teil dieses Gebotes: Verbot von Mord und Selbstmord — Dies sind die Fälle, in denen das Leben genommen werden darf, ohne dieses Gebot zu verletzen; und mit diesen Ausnahmen ist jedes andere Töten verboten, unabhängig davon, ob wir die Person betrachten, die tötet, die Person, die getötet wird, oder die Mittel, die zum Töten verwendet werden.