Römischer Katechismus 28.11

Kapitel 28 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das fünfte Gebot

Abschnitt 11. Tötung in Notwehr — Wenn ein Mensch einen anderen in Notwehr tötet, nachdem er alle mit seiner eigenen Sicherheit vereinbaren Mittel angewandt hat, um die Zufügung des Todes zu vermeiden, verletzt er dieses Gebot offensichtlich nicht.