Römischer Katechismus 27.29

Kapitel 27 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das vierte Gebot

Abschnitt 29. Die den Bischöfen und Priestern gebührende Ehre — Über Bischöfe und andere Hirten steht geschrieben: Die Priester, die gut vorstehen, sollen doppelter Ehre würdig geachtet werden, besonders jene, die sich im Wort und in der Lehre mühen.