Kapitel 27 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das vierte Gebot
Abschnitt 26. Wenn es aber zu allen Zeiten unsere Pflicht ist, unsere Eltern zu ehren, so wird diese Pflicht noch gebieterischer, wenn sie von schwerer Krankheit heimgesucht werden. Wir sollen dann dafür Sorge tragen, dass sie die Beichte und die anderen Sakramente nicht versäumen, die jeder Christ beim Herannahen des Todes empfangen soll. Wir sollen auch dafür sorgen, dass fromme und gotterfürchtige Personen sie häufig besuchen, um ihre Schwachheit zu stärken, ihnen mit ihrem Rat beizustehen und sie zur Hoffnung auf die Unsterblichkeit zu ermutigen, damit sie, über die Sorgen dieser Welt erhoben, ihre Gedanken gänzlich auf Gott richten mögen. So werden sie, gesegnet mit den erhabenen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe und gestärkt durch die Hilfen der Religion, den Tod nicht nur ohne Furcht betrachten, da er notwendig ist, sondern ihn sogar willkommen heißen, da er ihren Eintritt in die Ewigkeit beschleunigt.