Römischer Katechismus 26.53

Kapitel 26 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das dritte Gebot

Abschnitt 53. Hätte Er uns geboten, Ihm jeden Tag den Tribut religiöser Verehrung darzubringen, wäre es dann nicht unsere Pflicht, als Erwiderung für Seine unschätzbaren und unendlichen Wohltaten an uns, dem Gebot mit Bereitschaft und Eifer zu gehorchen? Da aber die dem Gottesdienst geweihten Tage nur wenige sind, gibt es keine Entschuldigung für die Vernachlässigung oder unwillige Erfüllung dieser Pflicht, die zudem unter schwerer Sünde verpflichtet.