Römischer Katechismus 26.40

Kapitel 26 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das dritte Gebot

Abschnitt 40. Erlaubte Werke — Aber was auch immer die Feier des Gottesdienstes betrifft, wie etwa das Schmücken des Altars oder der Kirche bei Gelegenheit eines Festes und dergleichen, ist, obwohl es knechtliche Arbeit ist, nicht verboten; und daher sagt unser Herr: Die Priester im Tempel brechen den Sabbat und sind ohne Schuld.