Römischer Katechismus 26.4

Kapitel 26 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das dritte Gebot

Abschnitt 4. Herrscher und Obrigkeiten sollen ermahnt und aufgefordert werden, den Hirten der Kirche die Unterstützung und den Beistand ihrer Autorität zu leihen, besonders bei der Aufrechterhaltung und Ausbreitung des Gottesdienstes und beim Gebieten des Gehorsams gegenüber den Weisungen der Priester.