Kapitel 26 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das dritte Gebot
Abschnitt 14. „Gedenke“ — Das Wort „Gedenke“ wird passenderweise am Anfang des Gebotes gebraucht, um anzuzeigen, dass die Heiligung jenes bestimmten Tages zum Zeremonialgesetz gehörte. Daran schien es notwendig, das Volk zu erinnern; denn obwohl das Naturgesetz uns gebietet, einen bestimmten Teil unserer Zeit dem äußerlichen Gottesdienst zu widmen, legt es keinen bestimmten Tag für die Erfüllung dieser Pflicht fest.