Römischer Katechismus 25.51

Kapitel 25 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das zweite Gebot

Abschnitt 51. Sanktion dieses Gebotes — Da jedoch die Furcht vor Strafe oft eine mächtige Wirkung hat, die Neigung zur Sünde zu hemmen, soll der Seelsorger, um die Gemüter der Menschen umso wirksamer zu bewegen und sie umso leichter zur Beobachtung dieses Gebotes anzuleiten, die übrigen Worte, die gleichsam seinen Anhang bilden, sorgfältig erklären: Denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der den Namen des Herrn, seines Gottes, missbraucht.