Kapitel 25 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das zweite Gebot
Abschnitt 44. Leichtfertige Eide — Gegen dieses Gebot wird auch gesündigt und die Überlegung verletzt, wenn jemand auf etwas schwört, das wahr ist und was er für wahr hält, wenn seine Beweggründe leichte Vermutungen und weit hergeholte Gründe sind. Denn ungeachtet seiner Wahrheit ist ein solcher Eid nicht frei von einer Art Falschheit, da derjenige, der mit solcher Gleichgültigkeit schwört, sich der äußersten Gefahr des Meineides aussetzt.