Kapitel 25 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das zweite Gebot
Abschnitt 41. Ferner macht sich derjenige derselben Sünde schuldig, der sich durch einen Eid zur Erfüllung irgendeiner Sache verpflichtet, ohne die Absicht zu haben, sein Versprechen zu erfüllen, oder der, obwohl er die Absicht hatte, es versäumt, es auszuführen. Dies gilt gleichermaßen für jene, die sich Gott durch ein Gelübde verpflichtet haben und dessen Erfüllung vernachlässigen.