Römischer Katechismus 25.27

Kapitel 25 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das zweite Gebot

Abschnitt 27. Rechtmäßigkeit von Eiden — Nach diesen Erklärungen kann kein Zweifel daran bestehen, dass diejenigen, die die obigen Bedingungen beachten und ihre Eide mit diesen Eigenschaften wie mit Schutzwällen umgeben, mit gutem Gewissen schwören dürfen.