Römischer Katechismus 25.24

Kapitel 25 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das zweite Gebot

Abschnitt 24. Wenn diese sorgfältige Erwägung und Besinnung nicht vorausgehen, muss ein Eid leichtfertig und voreilig sein; und von solcher Art sind die gottlosen Beteuerungen jener, die bei den unbedeutendsten und geringfügigsten Anlässen ohne Nachdenken und Grund, allein aus schlechter Gewohnheit, schwören. Dies sehen wir täglich überall unter Käufern und Verkäufern praktiziert. Die letzteren, um zum höchsten Preis zu verkaufen, die ersteren, um zum billigsten Preis zu kaufen, machen sich kein Gewissen daraus, ihr Lob oder Tadel der zum Verkauf stehenden Waren mit einem Eid zu bekräftigen.