Kapitel 25 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das zweite Gebot
Abschnitt 22. Die Wahrheit ist eine nicht weniger notwendige Bedingung bei einem verheißenden als bei einem bekräftigenden Eid. Wer verspricht, muss bereit sein, sein Versprechen zur festgesetzten Zeit zu erfüllen und einzuhalten. Wie kein gewissenhafter Mensch versprechen wird, etwas zu tun, was er den allerheiligsten Geboten und dem Willen Gottes zuwider erachtet, so wird er, wenn er etwas Erlaubtes versprochen und beschworen hat, nie von seiner Verpflichtung abweichen, es sei denn, durch eine Änderung der Umstände geschähe es, dass er, wollte er Treue halten und sein Versprechen erfüllen, das Missfallen und die Feindschaft Gottes auf sich zöge. Dass die Wahrheit für einen Eid notwendig ist, erklärt auch David mit den Worten: Der seinem Nächsten schwört und ihn nicht täuscht.