Römischer Katechismus 24.33

Kapitel 24 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das erste Gebot

Abschnitt 33. Nutzen der heiligen Bilder — Der Seelsorger soll sich aber nicht damit begnügen zu zeigen, dass es erlaubt ist, Bilder in Kirchen zu haben und ihnen Ehre und Verehrung zu erweisen, da sich diese Verehrung auf ihre Urbilder bezieht. Er soll auch zeigen, dass die ununterbrochene Befolgung dieser Praxis bis zum heutigen Tag den Gläubigen großen Nutzen gebracht hat, wie man im Werk des Damaszeners über die Bilder und im Siebten Allgemeinen Konzil, dem Zweiten von Nicäa, nachlesen kann.