Kapitel 22 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Ehe
Abschnitt 8. Damit die verschiedenen Teile dieser Definition besser verstanden werden, sollte gelehrt werden, dass zwar eine vollkommene Ehe alle folgenden Bedingungen umfasst — nämlich die innere Zustimmung, den äußeren Vertrag durch Worte ausgedrückt, die Verpflichtung und das Band, die aus dem Vertrag entstehen, und die eheliche Pflicht, durch die sie vollzogen wird — dass jedoch allein die Verpflichtung und das Band, ausgedrückt durch das Wort Verbindung, die Kraft und das Wesen der Ehe besitzen.