Römischer Katechismus 22.66

Kapitel 22 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Ehe

Abschnitt 66. Da aber jeder Segen von Gott durch heiliges Gebet erlangt werden soll, sind die Gläubigen auch zu lehren, sich zuweilen der ehelichen Pflicht zu enthalten, um sich dem Gebet zu widmen. Die Gläubigen sollen verstehen, dass diese fromme Enthaltsamkeit nach der angemessenen und heiligen Weisung unserer Vorgänger besonders mindestens drei Tage vor dem Kommunionempfang und häufiger während der feierlichen Fastenzeit der Quadragesima zu beachten ist.