Römischer Katechismus 22.63

Kapitel 22 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Ehe

Abschnitt 63. Zustimmung der Eltern — Unter anderem sollen die Kinder eindringlich ermahnt werden, dass sie als schuldigen Tribut der Ehrfurcht ihren Eltern oder denen, unter deren Obhut und Autorität sie stehen, keine Ehe ohne deren Wissen und noch weniger gegen deren ausdrücklichen Willen schließen. Es ist zu beachten, dass im Alten Bund die Kinder stets von ihren Vätern in die Ehe gegeben wurden; und dass der Wille der Eltern immer einen sehr großen Einfluss auf die Wahl des Kindes haben soll, geht klar aus den Worten des Apostels hervor: „Wer seine Jungfrau in die Ehe gibt, tut gut; und wer sie nicht in die Ehe gibt, tut besser."