Kapitel 22 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Ehe
Abschnitt 41. Unauflöslichkeit der Ehe — Dasselbe Zeugnis Christi unseres Herrn beweist leicht, dass das eheliche Band durch keinerlei Scheidung gelöst werden kann. Denn wenn eine Frau durch einen Scheidebrief vom Gesetz befreit würde, das sie an ihren Mann bindet, könnte sie einen anderen Mann heiraten, ohne sich im Geringsten des Ehebruchs schuldig zu machen. Doch unser Herr sagt klar: „Wer immer seine Frau entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch." Daraus ist offenkundig, dass das Band der Ehe allein durch den Tod aufgelöst werden kann, wie der Apostel bestätigt, wenn er sagt: „Eine Frau ist durch das Gesetz gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann stirbt, ist sie frei; sie heirate, wen sie will, nur im Herrn"; und wiederum: „Denen, die verheiratet sind, gebiete nicht ich, sondern der Herr, dass die Frau sich nicht vom Manne trenne; und wenn sie sich trennt, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich mit ihrem Manne." Der Frau also, die aus gerechtem Grund ihren Mann verlassen hat, bietet der Apostel diese Alternative: Sie soll entweder unverheiratet bleiben oder sich mit ihrem Manne versöhnen. Auch gestattet die heilige Kirche nicht, dass Mann und Frau sich ohne schwerwiegende Gründe trennen.