Kapitel 22 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Ehe
Abschnitt 19. Das Wesen der Ehe wird durch die Zustimmung begründet — Daher sollten die Seelsorger die Gläubigen lehren, dass das Wesen und die Kraft der Ehe in dem oben genannten Band und der Verpflichtung besteht; und dass ohne den Vollzug die Zustimmung der Parteien, in der bereits erklärten Weise ausgedrückt, genügt, um eine wahre Ehe zu begründen. Es ist gewiss, dass unsere Stammeltern vor ihrem Sündenfall, als nach den heiligen Vätern kein ehelicher Vollzug stattfand, wirklich in der Ehe vereint waren. Daher sagen die Väter, die Ehe bestehe nicht im Vollzug, sondern in der Zustimmung. Diese Lehre wird vom heiligen Ambrosius in seinem Buch Über die Jungfrauen wiederholt.