Römischer Katechismus 22.16

Kapitel 22 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Ehe

Abschnitt 16. Gegenwärtig — Mit Recht wurde gesagt, dass die Zustimmung in Worten ausgedrückt werden muss, die sich auf die Gegenwart beziehen; denn Worte, die eine zukünftige Zeit bezeichnen, versprechen zwar, vereinigen aber nicht tatsächlich in der Ehe. Überdies ist es offenkundig, dass das, was erst getan werden soll, gegenwärtig nicht existiert, und was gegenwärtig nicht existiert, kann wenig oder keine Festigkeit oder Beständigkeit haben. Daher erwirbt ein Mann, der nur versprochen hat, eine bestimmte Frau zu heiraten, durch das Versprechen keine ehelichen Rechte, da sein Versprechen noch nicht erfüllt worden ist. Solche Versprechen sind zwar bindend, und ihre Verletzung zieht dem Vertragsbrüchigen einen Wortbruch zu. Wer aber einmal das eheliche Bündnis eingegangen ist, kann es, so sehr er es nachher bereuen mag, unmöglich ändern, ungültig machen oder rückgängig machen.