Römischer Katechismus 22.10

Kapitel 22 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Ehe

Abschnitt 10. Dann folgen die Worte zwischen befähigten Personen; denn Personen, die durch das Gesetz ausgeschlossen sind, können keine Ehe schließen, und wenn sie es tun, ist ihre Ehe ungültig. Personen zum Beispiel innerhalb des vierten Grades der Verwandtschaft, ein Knabe vor seinem vierzehnten und ein Mädchen vor ihrem zwölften Lebensjahr, den gesetzlich festgelegten Altersgrenzen, können keine Ehe eingehen.