Kapitel 21 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Das Weihesakrament
Abschnitt 79. Schließlich sollen jene nicht zugelassen werden, die merklich verstümmelt oder missgestaltet sind. Ein solcher Mangel oder eine solche Missbildung kann nicht anders, als das Auge zu beleidigen und der ordnungsgemäßen Spendung der Sakramente im Wege zu stehen.