Römischer Katechismus 21.46

Kapitel 21 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Das Weihesakrament

Abschnitt 46. Der Diakon — Die zweite Stufe der heiligen Weihen ist die des Diakons, dessen Aufgaben weit umfangreicher sind und stets als heiliger angesehen wurden. Seine Pflicht ist es, stets an der Seite des Bischofs zu sein, ihn beim Predigen zu begleiten, ihm und dem Priester bei der Feier der göttlichen Geheimnisse sowie bei der Spendung der Sakramente zu dienen und beim Heiligen Messopfer das Evangelium zu lesen. In früheren Zeiten ermahnte er häufig die Gläubigen, den heiligen Geheimnissen aufmerksam beizuwohnen; er spendete das Blut des Herrn in jenen Kirchen, in denen es Brauch war, dass die Gläubigen die Eucharistie unter beiden Gestalten empfingen; und ihm war die Verteilung der Kirchengüter anvertraut sowie die Pflicht, für alles zu sorgen, was ein jeder zum Lebensunterhalt benötigte. Dem Diakon als dem Auge des Bischofs kommt es auch zu, zu sehen, wer in der Stadt ein gutes und heiliges Leben führt und wer nicht, wer zu den bestimmten Zeiten beim Heiligen Messopfer und bei den Predigten anwesend ist und wer nicht, damit er über alle dem Bischof Rechenschaft ablegen kann und ihn in den Stand setzt, einen jeden insgeheim zu ermahnen und zu beraten oder öffentlich zurechtzuweisen und zu bessern, je nachdem es ihm nützlicher erscheinen mag. Er soll auch die Liste der Katechumenen vorlesen und dem Bischof jene vorstellen, die zu den Weihen zugelassen werden sollen. Schließlich kann er in Abwesenheit eines Bischofs oder Priesters das Evangelium erklären, aber nicht von der Kanzel aus, um so erkennen zu lassen, dass dies nicht sein eigentliches Amt ist.