Römischer Katechismus 21.45

Kapitel 21 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Das Weihesakrament

Abschnitt 45. Die verschiedenen Pflichten, die dem Subdiakon zukommen, werden durch die feierlichen Zeremonien angedeutet, die bei seiner Ordination gebraucht werden. Zunächst mahnt der Bischof ihn, dass mit dieser Weihestufe die Verpflichtung zur ewigen Enthaltsamkeit verbunden ist, und erklärt, dass niemand unter die Subdiakone aufgenommen werden soll, der nicht bereit und willens ist, die betreffende Verpflichtung anzunehmen. Sodann zählt der Bischof nach der feierlichen Rezitation der Litaneien die Pflichten und Aufgaben des Subdiakons auf und erklärt sie. Daraufhin empfängt jeder der zu Weihenden den Kelch und die heilige Patene aus der Hand des Bischofs; und um zu zeigen, dass er dem Diakon zu dienen hat, empfängt der Subdiakon vom Archidiakon mit Wein und Wasser gefüllte Messkännchen samt einem Becken und Handtuch zum Waschen und Trocknen der Hände. Zugleich spricht der Bischof folgende Worte: Sieh, was für ein Dienst dir anvertraut wird; ich ermahne dich daher, dich so zu erweisen, dass du Gott wohlgefällig bist. Weitere Gebete folgen, und schließlich, nachdem der Bischof den Subdiakon mit den heiligen Gewändern bekleidet hat, für deren jedes besondere Worte und Zeremonien vorgesehen sind, überreicht er ihm das Buch der Episteln und spricht: Empfange das Buch der Episteln mit der Vollmacht, sie in der Heiligen Kirche Gottes vorzulesen, sowohl für die Lebenden als auch für die Verstorbenen.