Römischer Katechismus 21.29

Kapitel 21 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Das Weihesakrament

Abschnitt 29. Der Name „Kleriker" — Was den Namen Kleriker betrifft, der ihm dann zum ersten Mal gegeben wird, so leitet er sich daher ab, dass er damit beginnt, den Herrn als sein Los und sein Erbe zu nehmen, gerade so wie jene, die bei den Juden dem Dienst Gottes zugeordnet waren, vom Herrn verboten bekamen, irgendeinen Anteil am Land zu haben, das im Land der Verheißung verteilt werden sollte: Ich, sprach Er, bin dein Anteil und dein Erbe. Und obwohl diese Worte von allen Gläubigen wahr sind, so ist es doch gewiss, dass sie in besonderer Weise auf jene zutreffen, die sich dem Dienst Gottes weihen.