Römischer Katechismus 21.20

Kapitel 21 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Das Weihesakrament

Abschnitt 20. Diese Vollmacht besaßen auch die Juden; aber obwohl sie an Würde jener überlegen war, mit der die Priester unter dem Naturgesetz bekleidet waren, muss sie doch als weit geringer angesehen werden als die geistliche Vollmacht, die sich im Neuen Bund findet. Denn diese ist himmlisch und übersteigt alle Macht der Engel; sie leitet sich nicht vom mosaischen Priestertum her, sondern von Christus, unserem Herrn, der ein Priester war nicht nach der Ordnung Aarons, sondern nach der Ordnung des Melchisedech. Denn Er ist es, der, selbst mit der höchsten Vollmacht begabt, Gnade zu verleihen und Sünden zu vergeben, Seiner Kirche diese Vollmacht hinterlassen hat, obwohl Er sie im Umfang begrenzte und an die Sakramente knüpfte.