Römischer Katechismus 20.22

Kapitel 20 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Letzte Ölung

Abschnitt 22. Spendung der Letzten Ölung — Die heilige Salbung soll nicht am ganzen Leib vorgenommen werden, sondern nur an den Sinnesorganen: an den Augen wegen des Sehens, an den Ohren wegen des Hörens, an den Nasenlöchern wegen des Riechens, am Mund wegen des Geschmacks und der Sprache, an den Händen wegen des Tastsinns. Der Tastsinn ist zwar über den ganzen Körper verbreitet, doch er ist in den Händen am stärksten ausgeprägt.