Römischer Katechismus 19.96

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 96. Da die Priester also von unserem Herrn mit der Macht ausgestattet sind, Sünden nachzulassen und zu behalten, sind sie offenkundig als Richter über die Sache eingesetzt, über die sie urteilen sollen; und da wir, wie das Konzil von Trient weise bemerkt, kein genaues Urteil über irgendeine Sache fällen oder dem Vergehen ein gerechtes Strafmaß zuweisen können, ohne den Fall zuvor geprüft und uns gründlich damit vertraut gemacht zu haben, folgt daraus, dass der Büßende verpflichtet ist, den Priestern durch das Mittel der Beichte jede einzelne Sünde bekannt zu machen.