Römischer Katechismus 19.74

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 74. Ferner sind dies Bedingungen, denen der Mensch Gehorsam zu leisten gehalten ist; denn das Gesetz, dem der Mensch unterworfen ist, sei es natürlich, göttlich oder menschlich, muss er befolgen. Wenn daher der Büßende seinem Nächsten durch Gewalt oder Betrug etwas genommen hat, ist er zur Erstattung verpflichtet. Ebenso ist er, wenn er seinem Nächsten durch Wort oder Tat an Ehre oder Ruf geschadet hat, zur Wiedergutmachung der Verletzung verpflichtet, indem er ihm einen Vorteil verschafft oder ihm einen Dienst erweist. Allen wohlbekannt ist der Grundsatz des heiligen Augustinus: Die Sünde wird nicht vergeben, wenn das Geraubte nicht zurückerstattet wird.