Römischer Katechismus 19.173

Kapitel 19 — Zweiter Teil: Die Sakramente — Die Buße

Abschnitt 173. Maß und Art der Bußen sollen angemessen sein — Bei der Auferlegung der Buße sollen die Priester nichts willkürlich tun, sondern sich allein von Gerechtigkeit, Klugheit und Frömmigkeit leiten lassen. Um zu zeigen, dass sie dieser Regel folgen, und auch um die Schwere der Sünde dem Büßenden tiefer einzuprägen, wird es nützlich sein, ihn bisweilen an die strengen Strafen zu erinnern, die in den alten sogenannten Bußkanones für gewisse Sünden verhängt wurden. Die Natur der Sünde wird daher das Maß der Genugtuung bestimmen.